Was ist das Ziel/der Fördergegenstand?
Das Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise deren qualitative Verbesserung. Dabei wird eine überdurchschnittliche Innovationshöhe angestrebt – bezogen auf die jeweiligen Branche oder den relevanten Markt.

Das Förderprogramm beinhaltet die beiden Varianten Innovationsgutschein A und B, in deren Rahmen jeweils die Kosten externer Unterstützung gefördert werden. Der Innovationsgutschein A fördert wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik). Innovationsgutschein B unterstützt umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten (z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit).

Die Gutscheine können nicht nur für Leistungen von FuE-Dienstleistern, die an Hochschulen angebunden sind (z.B. Steinbeis, Fraunhofer), eingesetzt werden, sondern auch für Leistungen von FuE-Dienstleistern aus der Wirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung?
Innovationsgutschein A (maximal 2.500 Euro) und Innovationsgutschein B (maximal 5.000 Euro). Kombiniert man beide Innovationsgutscheine, kann eine Förderhöhe von bis zu 7.500 Euro entstehen.
Beim Innovationsgutschein A deckt die Förderung maximal 80 Prozent, beim Innovationsgutschein B maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Die Förderung kann pro Unternehmen und Kalenderjahr einmal gewählt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von maximal 20 Mio Euro.

Ablauf der Förderung:
Der Förderantrag wird mittels vorgegebener Formulare beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg eingereicht. Über die Zulassung des Antrags entscheidet ein Gremium aus Behörden und Wirtschaftsvertretern innerhalb von ca. vier Wochen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate. Nach Abschluss der Beratung ist ein sogenannter Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht und der Rechnung für die externe Unterstützung einzureichen. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Mittelauszahlung.
Nähere Informationen finden Sie unter:
Innovationsgutscheine BW

Spezieller Innovationsgutscheine "Hightech"
Diese gibt es in den beiden Varianten Hightech Digital und Hightech Start-up.
 
Hightech Digital

Mit diesem Innovationsgutschein soll die Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt werden. Förderfähige Themen sind hier beispielsweise:
  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Digitale Dienstleistungen
  • Virtual und Augmented Reality
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Maximal kann ein Zuschuss von 20.000 Euro gewährt werden.
Der Innovationsgutschein Hightech Digital kann mit dem Innovationsgutschein A kombiniert werden. Die Förderung für diese beiden Gutscheine kann pro Unternehmen und Kalenderjahr einmal gewählt werden.
Der Bewilligungszeitraum beträgt auch hier 10 Monate.
 
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung und das Antragsverfahren sind vergleichbar dem für die Innovationsgutscheine A und B. Nähere Informationen zum Innovationsgutschein Hightech Digital finden sich unter:
Innovationsgutschein Hightech Digital

Hightech Start-up
Mit dem Innovationsgutschein Hightech Start-up werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in den folgenden Schwerpunkten unterstützt:
  • Nachhaltige Mobilität
  • Umwelttechnologie, erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz
  • Gesundheitswirtschaft/Lebenswissenschaften
  • IKT, Green IT, intelligente Produkte
Fördern lassen können sich junge Unternehmen, in der Vorgründungsphase und bis zu 5 Jahre nach der Gründung.
 
Förderbedingungen und Förderumfang sind vergleichbar mit dem anderen Hightech-Innovationsgutschein. Nähere Informationen zum Innovationsgutschein Hightech Startup finden sich unter:

Hightech Mobilität
Mit dem Innovationsgutschein hightech Mobilität sollen anspruchsvolle Forschungsvorhaben gefördert werden, die Technologie- und Prozessinnovationen im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkten sowie Dienstleistungen für eine zukunftsfähige Mobilität zum Ziel haben. Maximal kann ein Zuschuss von 20.000 Euro gewährt werden.
Auch der Innovationsgutschein Hightech Mobilität kann mit dem Innovationsgutschein A kombiniert werden. Die Förderung für diese beiden Gutscheine kann pro Unternehmen und Kalenderjahr einmal gewählt werden.
Der Bewilligungszeitraum beträgt auch hier 10 Monate.
Förderbedingungen und Förderumfang sind vergleichbar mit dem anderen Hightech-Innovationsgutschein. Nähere Informationen zum Innovationsgutschein Hightech Startup finden sich unter:
Innovationsgutschein Hightech Mobilität