KfW-Förderprogramme im Bereich Bau und Ausbau neu gestartet


Seit dem 20. Februar 2024 können wieder Anträge bei den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau“(KFN), „Förderung des altersgerechten Umbauens“ und „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ gestellt werden. Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird ebenfalls fortgeführt.
Baustelle

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Die genannten KfW-Förderprogramme stellen wir Ihnen – basierend auf den Angaben des BMWSB – nachfolgend im Überblick dar:
 

Klimafreundlicher Neubau (KFN) [KfW 297, 298, 299]

Die Neubauförderung des BMWSB stellt mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ seit 2023 in Hinblick auf die Bewertung der energetischen Eigenschaften nicht mehr allein auf die Dämmung ab, sondern nimmt den ganzen „Lebenszyklus“ eines Gebäudes in den Blick. Im Bundeshaushalt 2024 sind 762 Millionen Euro für KFN eingeplant. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite (Beispiel für Wohngebäude: Förderung führt zu einem Endkundenzinssatz von 2,13 Prozent bei Wohngebäuden bei 35-jähriger Kreditlaufzeit und 10-jähriger Zinsbindung), eine Änderung der Konditionen zum Neustart erfolgt nicht.

Aktuelle Details zur Förderung finden Sie auf der Webseite der KfW

 

Wohneigentum für Familien (WEF) [KfW 300]

Die Förderung „Wohneigentum für Familien (WEF)“ wird nahtlos weitergeführt. Für das Förderprogramm stehen 350 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung. Der aktuelle Zinssatz beträgt 0,70 Prozent bei einer Laufzeit von 35 Jahren. Nachdem Mitte Oktober 2023 bereits durch Anhebung der Einkommensgrenze der Kreis der antragsberechtigten Haushalte gemäß den Forderungen des Handwerks vergrößert wurde und die Kredithöchstbeträge ebenfalls gestiegen sind, wird ab dem 1. März 2024 die Option der 20-jährigen Zinsbindung für eine langfristige Zinssicherheit eingeführt.

 

Förderung genossenschaftlichen Wohnens [KfW 134]

Mit der Förderung unterstützt die Bundesregierung den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Für das Programmjahr 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Vorjahren. Ziel ist es, die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften zu unterstützen und dieses Marktsegment zu stärken, sowie bestehende Wohnungsgenossenschaften bei Neubau und Modernisierung zu unterstützen. Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.

 

Förderung des altersgerechten Umbauens [KfW 455-B]

Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Dafür stehen im Jahr 2024 mit 150 Millionen Euro doppelt so viel Mittel wie im Jahr 2023 zur Verfügung. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt maximal 2.500 Euro (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten). Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ wird ein Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro gezahlt.

 

Ausblick

Zur Flankierung der Programme KFN und WEF ist ein weiteres Programm zur Förderung des Wohnungsneubaus geplant: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Das Programm KNN soll kurzfristig den Bau preiswerter Wohnungen ankurbeln und die Baukonjunktur wieder stabilisieren. Daher wird es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In diesem Jahr steht dafür eine Milliarde Euro bereit. Gegenwärtig ist das BMWSB dabei, die konkreten Förderkriterien auszuarbeiten. Dabei ist insbesondere auf die Einhaltung der EU-Beihilferegelungen zu achten, um ein langwieriges Notifizierungsverfahren zu vermeiden.