LKW-Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli: Handwerkerausnahme kann ab sofort vorangemeldet werden


Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 wird die Bundesfernstraßenmaut auf den Bereich über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausgedehnt. Durch die vom Handwerk auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe auch zukünftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben. Diese Handwerkerausnahme kann ab sofort vorangemeldet werden und damit unnötige Bürokratie und unnötige Kontrollen vermeiden.
Maut-Kontrollstelle Toll Collect

© Toll Collect

Wichtig: Die Mautpflicht wird nur relevant, wenn auch das „Motorfahrzeug“ über 3,5 t tzGm aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt. Die Handwerkausnahme gilt nur bis unter 7,5 t tzGm.
 
 

Für wen gilt die Handwerkerausnahme?

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gilt die Handwerkerausnahme, wenn
 
  • das Fahrzeug (mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse) von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder
  • wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden/wurden.
Voraussetzung ist ein Beruf, der in den Anlagen A oder B der Handwerksordnung aufgeführt ist, oder ein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf, der dem Handwerk zugeordnet ist und dessen Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.
 
Bei Kontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität muss nachgewiesen werden, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich z.B. die Handwerkskarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

 

Was bedeutet die Voranmeldung der Handwerkerausnahme?

Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich. Unabhängig davon, muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.

 

Wo ist die Voranmeldung der Handwerkerausnahme möglich?

Die Voranmeldung von Handwerkerfahrzeugen ist ab sofort online bei „Toll Collect“ möglich:
"Handwerksfahrzeuge melden" bei Toll Collect
 
Wichtige Frage und Antworten (FAQ) zur Meldung für die Handwerkerausnahme hat „Toll Collect“ zusammengestellt:
Fragen und Antworten bei Toll Collect